Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen guide-dogs und dem Kunden, der eine Dienstleistung von guide-dogs in Anspruch nimmt. 

 

§1: Vertragsinhalt
Bei dem, zwischen der Ausbilderin für Arbeits- und Gebrauchshunde Karin Engstler und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Mit der in Anspruchnahme der Dienstleistung von guide-dogs erkennt der Kunde die AGB`s vollständig an. Der Kunde erklärt, die AGB`s gelesen (vorgelesen bekommen zu haben), verstanden und akzeptiert zu haben.

 

§2 Vertragsabschluss
Im Rahmen einer Ausbildung des Hundes als Blindenführhund, sonstiger Assistenzhund oder Warnhund, informiere ich Sie in einem telefonischen Beratungsgespräch über den Ablauf der Ausbildung und die ungefähre Ausbildungsdauer. Sowie den evtl. Beantragungsprozess bei der Krankenkasse. Mit Zusage des Kunden zu einer Ausbildung eines Blindenführhundes oder eines sonstigen Assistenzhundes oder eines Warnhundes kommt ein Vertragsabschluss zustande. Der Vertrag bedarf einer schriftlichen Form und der Kunde/Leistungsträger verpflichtet sich zur Kostenübernahme, die in Rechnung gestellt wird.

 

§3 Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
Jeder Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin Folge zu leisten und somit am Ausbildungsziel mitzuwirken. guide-dogs übernimmt keine Erfolgsgarantie. Der Erfolg ist maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Kunden abhängig.
Ist der Ausbildungshund Eigentum des Kunden, muss der Hund über einen gesetzlichen Impfschutz verfügen, entwurmt und ungezieferfrei sein und ausreichend haftpflichtversichert sein. Der Impfausweis und die Versicherungspolice sind auf Verlangen vorzuzeigen. Der Kunde versichert weiterhin, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Chronische Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden sind beim ersten Termin mitzuteilen.

 

§4 Einarbeitungslehrgang und Abgabe des Blindenführhundes
Der Einarbeitungslehrgang findet beim Kunden vor Ort statt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Er umfasst 14 bis max. 28 Termine, die zeitlich unabhängig sind und dem Kunden und dem Ausbildungshund angepasst werden. Ist der Ausbildungshund Eigentum der Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin, bleibt der Führhund in der Einarbeitungszeit, sowie danach bei dem Kunden und dieser ist vollumfänglich für den Führhund verantwortlich. Siehe §§ 833, 834 BGB. Mit der Abgabe des Führhundes ist keine Übertragung des Eigentums verbunden.
Die Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin überträgt das Eigentum des Blindenführhundes erst nach vollständiger Bezahlung durch den Leistungsträger

 

§5 Gespannprüfung (Blindenführhund) 
Nach Beendigung des Einarbeitungslehrganges und einer angemessenen Trainingszeit des Kunden (max. 6 Wochen), erfolgt eine Abnahme in Form einer Gespannprüfung gemäß den geltenden Qualitätskriterien. Sollte der Kunde nach dieser Zeit nicht gewillt sein die Gespannprüfung abzulegen, gilt der Hund als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Die Terminierung sowie die Prüfungsstrecke werden im Vorfeld abgesprochen. Eine Abschrift des Prüfungsbogen mit Auswertung der abgehaltenen Gespannprüfung erhält auch die Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin.
Ein Nichtbestehen der Gespannprüfung bedeutet der Wiederholung. Die Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin erklärt sich bereit, den Kunden in max. 5 Terminen erneut zu schulen.Die Kosten dafür trägt der Leistungsträger. Sollte die Gespannprüfung an zwei aufeinander folgenden Terminen erfolglos sein, so kann die Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin einen weiteren Termin ablehnen und die Vergütung nach Kostenvoranschlag in vollem Umfang verlangen.


§6 Rücktrittsrecht
Die Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin kann jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten, wenn der Blinden-, Assistenzhund-, oder Warnhundeanwärter/in nicht wahrheitsgemäß Auskunft über seinen Gesundheitszustand, seine Medikamentation, seine Wohnsituation oder sonstige relevanten Lebensumstände gibt.
Sollte das Umfeld des Hundeanwärters nicht den Tierschutzmaßnahmen genügen oder nicht wahrheitsgemäß angegeben worden sein, kann die Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Geleistete Bemühungen, sowie sonstige Ausgaben und evtl. Trainingsstunden werden in Rechnung gestellt. Gefahrene Kilometer werden in Rechnung gestellt.
Terminabsprachen sind verbindlich. Terminabsagen bis zum Vortag möglich, sonst wird der volle Stundensatz berechnet. Beim Ausfall der Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin durch Krankheit, Unfall o. ä. werden die ausgefallenen Therapie- bzw. Trainingseinheiten nachgeholt.

 

§7 Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen sind Dienstleistungen und sind sofort nach Erbringung der Leistung, bzw. nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Bzw. innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Hundeausbilderin Karin Engstler zu überweisen
Ausgenommen die Hundeausbildungen (meist nur Blindenführhund), bei dem die Kosten von einer Krankenkasse übernommen werden. In diesen Fällen rechne ich, mit einer Zahlungsfrist von 21 Tagen, direkt mit der Krankenkasse ab.
Der Kostenträger verpflichtet sich, den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag, samt gesetzl. MwSt. in einer Einmalzahlung zu bezahlen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Sollte der Leistungsträger dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, steht es der Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin frei, für die Zeit der Verzögerung Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB in Höhe des jeweiligen gültigen Zinssatzes auf den Rechnungsbetrag aufzuschlagen.

 

§8 Haftungsausschluss
Der ausgebildete Hund ist ein lebendes Wesen und kann sich im Laufe der Zeit durch den Einfluss der Umwelt, dem Einfluss des Kunden, anderer Menschen oder Tiere verändern. Die Arbeits- und Gebrauchshundeausbilderin übernimmt deshalb keine Haftung für die Merkmale des Hundes, der Gesundheit des Hundes, der Ausbildungsleistung des Hundes, der Führleistungen des Blindenführhundes, die Verkehrssicherheit des Hundes und ähnliches. Eine Gewährleistung der erlernten Inhalte des Hundes wird ausgeschlossen.
Haftung und Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber meiner Person sind ausgeschlossen. Für Unfälle, Langzeit- oder Folgeschäden, die entstehen können, übernehme ich keine Haftung. Die Anwendung und Umsetzung der beschriebenen Therapien, Praktiken und Techniken erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Kunde haftet stets für seinen Hund. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

§9 Urheberrecht
Alle Unterlagen, die von Karin Engstler ausgehändigt werden, dürfen nicht vervielfältigt werden oder an Dritte weitergegeben werden. Sie unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.
Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

 

§10 Geltung der AGB, Gerichtsstand, anwendbares Recht
guide-dogs kann die AGB’s jederzeit ändern. Die Änderung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Ratingen in NRW. Es gilt deutsches Recht.

 

§11 Schlussbestimmungen
Sollte ein Paragraph dieser Bedingungen nichtig werden oder sein, so bleiben die anderen Paragraphen im Übrigen wirksam.